Entscheidungen zu § 45 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 1990/7/11 3Ob80/90

Begründung: Das Erstgericht als der zur Bewilligung der beantragten Exekution zuständige Gerichtshof erster Instanz iSd § 82 Abs 1 EO bewilligte auf Grund eines ausländischen Schiedsspruches zur Hereinbringung von 3 Mio S die Exekution durch Pfändung von Markenrechten und übermittelte die Akten dem Exekutionsgericht Wien als zuständigem Exekutionsgericht, dem die Entscheidung über die Überweisung der gepfändeten Rechte und deren Verwertung vorbehalten wurde. Die Akten langten am 2... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.07.1990

TE OGH 1986/9/17 3Ob79/86

Begründung: Mit Beschluß vom 13. März 1986, 5 Nc 453/86, bewilligte das Landesgericht Innsbruck der betreibenden Partei aufgrund zweier ausländischer Exekutionstitel die Fahrnis- und Forderungsexekution und bezeichnete das Bezirksgericht Innsbruck als Exekutionsgericht. Am 27. März 1986 brachte der Verpflichtete beim Landesgericht Innsbruck einen Rekurs gegen diese Exekutionsbewilligung ein. In dieser Rechtsmittelschrift stellte er auch den Antrag, "die Exekution" bis zur rechtskr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.09.1986

RS OGH 1951/6/13 2Ob384/51, 3Ob247/56, 3Ob6/66

Norm: EO §42 DEO §45
Rechtssatz: Über den mit einer Oppositionsklage verbundenen Aufschiebungsantrag hat nicht das Bewilligungsgericht, bei dem die Oppositionsklage eingebracht wurde, sondern das Exekutionsgericht zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 384/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 2 Ob 384/51 3 Ob 247/56 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1951

RS OGH 1926/5/19 1Ob399/26, 1Ob307/47, 7Ob185/55, 3Ob91/58, 3Ob79/86, 3Ob80/90

Norm: EO §45EO §70
Rechtssatz: Über den mit einem Rekurs verbundenen Antrag auf Aufschiebung der Exekution hat auch nach Beginn des Exekutionsvollzuges das bewilligende Gericht zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 399/26 Entscheidungstext OGH 19.05.1926 1 Ob 399/26 SZ 8/166 1 Ob 307/47 Entscheidungstext OGH 14.05.1947 1 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.05.1926

Entscheidungen 1-5 von 5

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