Begründung: Auszugehen ist nach der Klarstellung im außerordentlichen Rechtsmittel, dass die gefährdete Partei nur noch die Sicherung ihres Anspruchs auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (§§ 81 ff EheG) gesichert haben will. Erhebliche Rechtsfragen iSd § 402 Abs 4, § 78 EO iVm § 528 Abs 1 ZPO stellen sich letztlich nicht. Auszugehen ist nach der Klarstellung im außerordentlichen Rechtsmittel, dass die gefährdete Partei nur noch die Sicheru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KEG in Zwettl, gegen den Gegner der gefährdeten Partei Gerhard S*****, vertreten durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache 1.) der klagenden und gefährdeten Partei M***** Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der weiteren klagenden Partei 2.) Primar Prof. Dr. Peter H*****, Arzt, beide *****, beide vertreten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, deren Geschäftsführer Erich B***** ist, errichtet ein Fertighauszentrums in S*****. Ihre einzige Gesellschafterin ist die B*****-GmbH, der die Gemeinde P***** am 21. 6. 2004 zu Gunsten der damals noch nicht gegründeten Klägerin die Baubewilligung zur Errichtung von Anlagen zur Erschließung eines Fertighauszentrums auf verschiedenen Grundstücken der Katastralgemeinde P***** gemäß den §§ 19, 29 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 erteilt hat. Erich B****... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.1.1992 erließ das Erstgericht über Antrag der gefährdeten Parteien ohne Anhörung des Gegners eine einstweilige Verfügung. Gegen diese einstweilige Verfügung erhob die Gegnerin der gefährdeten Parteien Widerspruch und für den Fall, daß dem Widerspruch nicht Folge gegeben werde, Rekurs. Das Erstgericht wies den Widerspruch zurück und legte den Rekurs vor. Das Rekursgericht wies den Rekurs mit der
Begründung: zurück, dieser sei nur bedingt, nämlich... mehr lesen...
Norm: EO §65 A EO §397 Abs2 EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 01.04.2009 bis 30.09.2014 ... mehr lesen...