Norm
EO §65 ARechtssatz
Die 14-tägige Frist des § 397 Abs 2 EO gilt für den Widerspruch, nicht aber für den Rekurs gegen die über den Widerspruch ergangene Entscheidung erster und zweiter Instanz.IDie 14-tägige Frist des Paragraph 397, Absatz 2, EO gilt für den Widerspruch, nicht aber für den Rekurs gegen die über den Widerspruch ergangene Entscheidung erster und zweiter Instanz.I
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001997Dokumentnummer
JJR_19760309_OGH0002_0030OB00528_7600000_001