Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 30.10.2018 beim Landesgericht Salzburg einen mit 25.10.2018 datierten Schriftsatz ein, wonach er als Kläger gegen Herrn XXXX als Beklagten „wegen Kreditschädigung ua“ Klage mit dem Hauptbegehren auf Unterlassung einbrachte. Er führte darin aus: „Die wüsten und vollkommen haltlosen Anschuldigungen des Beklagten begründen einen Unterlassungsanspruch des ... mehr lesen...