Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Das Bezirksgericht XXXX erließ auf Antrag der Ehefrau des Beschwerdeführers gegen den Beschwerdeführer, einen pensionierten Polizeibeamten, zu Zl. 7 C 52/11k-8 die einstweilige Verfügung gemäß §§ 382b, 382e EO (Exekutionsordnung) vom 21.12.2011, womit dem Beschwerdeführer die Rückkehr in die eheliche Wohnung, der Aufenthalt in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung, an div... mehr lesen...