Entscheidungen zu § 382b EO

Landesverwaltungsgericht Steiermark

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RS Lvwg 2020/4/15 LVwG 30.20-463/2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Index: 41/01 Sicherheitsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §382bEO §382e Abs1 Z1EO §382g Abs1 Z1EO §382g Abs1 Z3SPGNov 2013 §1 Abs1
Rechtssatz: Eine Banküberweisung in der Höhe von € 0,01 stellt jedenfalls eine unzulässige Kontaktaufnahme im Sinne einer erlassenen einstweiligen Verfügung nach den §§ 382b, 382e Abs 1 Z 2 1. Fall und 382g Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 15.04.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2020/4/15 LVwG 30.20-463/2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Auprich über die Beschwerde des Herrn A B, geb. am xx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 05.02.2020, GZ: BHLB-610200002335/2020, z u R e c h t e r k a n n t: I. Die Beschwerde wird abgewiesen, mit der Maßgabe, dass der letzte Satzteil des Spruchs lautet: „ ,eine Banküberweisung in der Höhe von € 0,01 an C D getätigt.“ II. Der Beschwerdeführer hat al... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 15.04.2020

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