Entscheidungen zu § 376 Abs. 2 EO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/7 93/16/0100

Aus der vom Verfassungsgerichtshof abgetretenen und in der Folge ergänzten Beschwerde und den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von S 13,067.494,-- beantragte die Republik Österreich beim Bezirksgericht Fünfhaus am 18. Dezember 1992 die Exekution durch zwangsweise Vormerkung des Pfandrechtes auf dem 70/47791 Anteil des Beschwerdeführers an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch Me... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1993

RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0100

Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §370;EO §371;EO §376 Abs1 Z3;EO §376 Abs2;GGG 1984 §10 Abs1;GGG 1984 §21 Abs1;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die (unmittelbare) Belastung des Verpflichteten mit Gerichtsgebühren, und zwar entgegen der Bestimmung des § 7 Abs 1 Z 1 GGG, ist keine Besonderheit der Exekution zur Sicherstellung, sondern gilt gemäß § 21 Abs 1 GGG g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1993

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