Entscheidungen zu § 372 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1997/10/1 9Ob308/97b

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Entscheidung | OGH | 01.10.1997

RS OGH 1985/3/20 3Ob1010/85, 9Ob308/97b

Norm: EO §372 Abs1LPfG §6 Abs3
Rechtssatz: Im Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung der innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhaltsbeträge muß die Voraussetzung, daß Befriedigungsexekution nach § 6 Abs 3 LPfG nicht geführt werden kann dargetan werden. Entscheidungstexte 3 Ob 1010/85 Entscheidungstext OGH 20.03.1985 3 Ob 1010/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1985

TE OGH 1983/6/29 3Ob79/83

Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung eines schon fälligen Betrages von 169 656.72 S und der ab 1. 2. 1981 bis einschließlich 10.4. 2023 am 1. eines jeden Monates im vorhinein fällig werdenden Beträge von je 4359.50 S, sowie der am 1. 12. eines jeden Jahres zusätzlich fällig werdenden Beträge von 8719.20 S, abzüglich einer Zahlung von 1787.74 S, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf zwei Liegenschaften der verpflichteten Partei zu bewilligen. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1983

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