Norm
EO §372 Abs1Rechtssatz
Im Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung der innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhaltsbeträge muß die Voraussetzung, daß Befriedigungsexekution nach § 6 Abs 3 LPfG nicht geführt werden kann dargetan werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0004863Dokumentnummer
JJR_19850320_OGH0002_0030OB01010_8500000_001