Norm
EO §372 Abs1Rechtssatz
Im Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung der innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhaltsbeträge muß die Voraussetzung, daß Befriedigungsexekution nach § 6 Abs 3 LPfG nicht geführt werden kann dargetan werden.Im Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung der innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhaltsbeträge muß die Voraussetzung, daß Befriedigungsexekution nach Paragraph 6, Absatz 3, LPfG nicht geführt werden kann dargetan werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0004863Im RIS seit
20.03.1985Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025