Entscheidungen zu § 37 Abs. 4 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/7/10 8ObA43/08v

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Entscheidung | OGH | 10.07.2008

TE OGH 1996/6/26 3Ob6/96

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Entscheidung | OGH | 26.06.1996

RS OGH 1996/6/26 3Ob6/96

Norm: EO §37 Abs4 N
Rechtssatz: Wird dem Begehren der Exszindierungsklage rechtskräftig stattgegeben, so ist die Exekution gemäß § 37 Abs 4 EO einzustellen. Die Einstellung führt dazu, daß bei Gericht verwahrte Sachen oder ein beim Verkauf gepfändeter Sachen erzielte Erlös dem Verpflichteten auszufolgen sind (so schon SZ 14/95), wobei ein bereits erlassener Verteilungsbeschluß durch die Einstellung seine Wirksamkeit zumindest gegenüber den betr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1996

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