Entscheidungsgründe: Die 1984 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 4. Juli 1991 rechtskräftig aus dem Verschulden des Klägers geschieden. In einem Unterhaltsverfahren verpflichtete sich der nunmehrige Oppositionskläger mit Vergleich vom 26. November 2001, der Beklagten monatlich (umgerechnet) 2.543,55 EUR an Unterhalt zu leisten. Vergleichsgrundlage war ein monatliches Nettodurchschnittseinkommen des Klägers von 9.447,46 EUR und ein solches der Beklagten von 322,26 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid vom 26. September 1989 hat der betreibende Sozialversicherungsträger den Verpflichteten als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der W*** G*** K*** Karl S*** Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 67 Abs 10 ASVG verpflichtet, die aus der Betriebsfortführung während des Konkurses rückständigen Sozialversicherungsbeiträge von S 345.106,81 zuzüglich der Verzugszinsen von 10,5 % berechnet von S 314.002,58 binnen vierzehn Tagen zu bezahlen. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vergleich des Bezirksgerichtes Innere Stadt-Wien vom 9.6.1983, 5 Sch 55/83-2, verpflichtete sich der Kläger, seinem minderjährigen Sohn Aladin Daniel K***,geboren 13.1.1979, zu Handen des jeweiligen Vertreters, derzeit der Mutter (= beklagte Partei), ab 1.7.1983 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 2.500 S zu bezahlen. Zu 3 E 1619/84 des Exekutionsgerichtes Wien wurde mit Beschluß vom 14.2.1984 auf Grund dieses Exekutionstitels (dort mit dem unrichtigen ... mehr lesen...
Zur Sicherung des Anspruches der nunmehrigen betreibenden Parte "auf Unterlassung sittenwidriger Handlungen, worauf das Klagebegehren gerichtet ist", wurde der nunmehrigen verpflichteten Partei Y mit der einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes vom 4. Juli 1977,"ab sofort verboten, 1. vorbereitende Kündigungserklärungen aufzulegen oder zu verteilen, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß dadurch eine Kündigung der Mitgliedschaft zu ihrer eigenen Organisation erleichtert werden sol... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 BEO §36 Abs1 Z3 AbEO §36 Abs2 E
Rechtssatz: Die Eventualmaxime verbietet es, versäumte Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung zum Gegenstand einer zweiten Vollstreckungsbekämpfungsklage zu machen; vom Verpflichteten neu aufgefundene Beweismittel können höchstens eine Wiederaufnahmsklage gegen das im ersten Impugnationsprozeß erflossene Urteil rechtfertigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...