Entscheidungen zu § 312 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/6/27 3Ob204/05d

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Entscheidung | OGH | 27.06.2006

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 1992/9/9 2Ob38/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 9.10.1988 bei einem von Josef T***** als Lenker des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 26.1.1989, 12 EVr 2756/88, wurde Josef T***** wegen der fahrlässigen Herbeiführung dieser Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4, 2.Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt. Mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Feldbach vom 13.2... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.09.1992

RS OGH 1992/9/9 2Ob38/92, 3Ob204/05d

Norm: EO §294 AEO §303EO §308 AEO §312
Rechtssatz: Bevor eine Einstellung der Exekution erfolgt, gelten die Pfändung und die Überweisung für den Drittschuldner als aufrecht. Solange Zahlungsverbot und Überweisungsbeschluss wirksam bestehen, muss der Drittschuldner dem Überweisungsgläubiger zahlen. Entscheidungstexte 2 Ob 38/92 Entscheidungstext OGH 09.09.1992 2 Ob 38/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1992

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