Entscheidungen zu § 311 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2003/11/25 8ObA80/03b

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Entscheidung | OGH | 25.11.2003

TE OGH 2001/3/29 8ObA40/01t

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Entscheidung | OGH | 29.03.2001

RS OGH 2001/3/29 8ObA40/01t, 8ObA80/03b

Norm: EO §308a Abs2 Z2EO §311 Abs1KO §110
Rechtssatz: Nach Ablauf der Dreimonatsfrist erlangt der Verpflichtete die Aktivlegitimation zur Geltendmachung der gepfändeten und überwiesenen Forderung zurück. Dies gilt auch für einen Prüfungsprozess nach § 110 KO. Die vom Kläger zurück erlangte Aktivlegitimation ändert jedoch auch im Falle einer Prüfungsklage nichts daran, dass die Geltendmachung der Forderung durch den Verpflichteten gemäß § 308a E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2001

Entscheidungen 1-3 von 3

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