Entscheidungen zu § 311 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2003/11/25 8ObA80/03b

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und Alfred Klair als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rupert S*****, vertreten durch Dr. Alfred Hawel und Dr. Ernst Eypeltauer, Rechtsanwälte in Linz, wider... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.2003

TE OGH 2001/3/29 8ObA40/01t

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 4. 1998 bis 31. 10. 1998 als Kraftfahrer bei Ludwig H***** beschäftigt. Am 2. 4. 1998 wurde er mit einem monatlichen Bruttolohn von S 19.030,-- zur Gebietskrankenkasse angemeldet. Da der Kläger mit der Zahlung der Unterhaltsbeiträge für seine beiden Söhne Johann und Norbert F***** in Rückstand geraten war, hat das Bezirksgericht K***** am 27. 4. 1998, 6 E 3123/98a, über Antrag der durch die Bezirkshauptmannschaft K***** als Unterhalt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.03.2001

RS OGH 2001/3/29 8ObA40/01t, 8ObA80/03b

Norm: EO §308a Abs2 Z2EO §311 Abs1KO §110
Rechtssatz: Nach Ablauf der Dreimonatsfrist erlangt der Verpflichtete die Aktivlegitimation zur Geltendmachung der gepfändeten und überwiesenen Forderung zurück. Dies gilt auch für einen Prüfungsprozess nach § 110 KO. Die vom Kläger zurück erlangte Aktivlegitimation ändert jedoch auch im Falle einer Prüfungsklage nichts daran, dass die Geltendmachung der Forderung durch den Verpflichteten gemäß § 308a E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2001

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