Entscheidungen zu § 311 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

RS OGH 1994/5/10 3Ob191/94, 3Ob311/04p (3Ob312/04k)

Norm: EO §294 M4EO §303 Abs2EO §311
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag auf Pfändung einer Geldforderung ist nicht deshalb abzuweisen, weil ein Überweisungsantrag nicht gestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 191/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1994 3 Ob 191/94 3 Ob 311/04p Entscheidungstext OGH 27.07.2005 3 Ob 311/04p Beisat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1994

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