Begründung: Die Klägerin erhielt in der Versteigerungstagsatzung vom 15. November 2007 den Zuschlag an zwei Liegenschaften. Ihr Eigentumsrecht wurde mit Beschluss vom 13. November 2008 verbüchert. Mit Vertrag vom 4. Oktober 2005 hatte die Beklagte den auf den Liegenschaften befindlichen Gasthof ua samt Terrasse, Einliegerwohnungen, Nebengebäude und Parkflächen vom damaligen Liegenschaftseigentümer in Bestand genommen. Das Erstgericht wies das Hauptbegehren ab und verhielt die Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Z 2 BGBl I 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Artikel 4, Ziffer 2, BGBl römisch eins 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008... mehr lesen...
Norm: EO §308 Abs1 AEO §308 Abs1 B
Rechtssatz: Zu den Rechtshandlungen, die ein Überweisungsgläubiger gemäß § 308 Abs 1 EO setzen darf, gehört auch eine Antragstellung, wenn zur Geltendmachung der Forderung des Verpflichteten - soweit hier von Interesse - ein Antrag im Verwaltungsverfahren notwendig ist. Entscheidungstexte 8 ObS 6/08b Entscheidungstext OGH 14.10.2008 8 ObS 6/08b B... mehr lesen...
Norm: EO §308 Abs1 AEO §308 Abs1 BIESG §6 Abs1IESG §7 Abs6
Rechtssatz: Der Gläubiger, dem der Anspruch des Verpflichteten auf Insolvenz-Ausfallgeld im Sinn des § 308 Abs 1 EO überwiesen wurde, ist berechtigt, diesen Anspruch namens des Verpflichteten durch Antragstellung bei der IEF-Service-GmbH geltend zu machen. Entscheidungstexte 8 ObS 6/08b Entscheidungstext OGH 14.10.2008 8 ObS ... mehr lesen...
Begründung: Alfred P***** war Eigentümer mehrerer Anteile an einer Liegenschaft in Wien, mit denen Wohnungseigentum (ua) an einem Geschäftslokal und einem Lagerraum verbunden ist. Die Beklagte ist seit 1. 5. 2003 Hauptmieterin dieses Geschäftslokals samt Gastgarten, Lagerraum und Autoabstellplatz. Sie hatte das Bestandobjekt - vertraglich dazu befugt - zur Gänze an die „C*****" ***** KEG untervermietet, die darin eine Gaststätte betrieb. Kommanditist und faktischer Geschäftsführer... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B2ABGB §1041 B3ABGB §1359 Satz2EO §156 IIBEO §156 IICEO §156 IVAIVFEO §308 Abs1EO §313 Abs1
Rechtssatz: Auch im Falle des Übergangs einer Mietzinsforderung auf den Ersteher ist von der (sinngemäßen) Anwendbarkeit des §1395 Satz 2 ABGB zugunsten des Bestandnehmers auszugehen. Der Ersteher kann daher den vertraglich vereinbarten Zins ab Zuschlag nur dann vom Bestandnehmer fordern, wenn dieser nicht gemäß § 1395 Satz 2 ABGB auf Gr... mehr lesen...
Begründung: In zwei näher genannten Vorverfahren führte die nun Verpflichtete, die in den USA lebt, als Betreibende gegen ihren gleichfalls in den USA lebenden Ehegatten auf Grund eines vollstreckbaren österr. Notariatsakts wegen 18,5 Mio EUR sA Exekution nach § 294 EO und § 331 EO und erwarb ein Pfändungspfandrecht am Kontoguthaben aus dem Verrechnungsguthaben zu Depot Nr 607 bzw an den Rechten aus dem Depotvertrag und den Herausgabeansprüchen von Wertpapieren des Ehegatten der ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Landesgerichts Wels vom 17. 9. 1998 wurde der beklagten Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 63.714,67 DM sA - zahlbar in Schilling nach dem Umrechnungskurs im Zahlungszeitpunkt, höchstens jedoch 452.374,15 S sA - unter anderem die Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung bewilligt. Als Drittschuldnerin hatte die beklagte Partei eine österreichische Bank beze... mehr lesen...
Norm: EO §308 Abs1
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger kann eine vom Drittschuldner eingewendete Gegenforderung nur mit Zustimmung des Verpflichteten anerkennen. Entscheidungstexte 3 Ob 233/00m Entscheidungstext OGH 25.10.2000 3 Ob 233/00m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114387 D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin unter dem Revisionsgrund der Nichtigkeit geltend macht, daß der dem Verfahren als Nebenintervenient auf Seiten der klagenden Partei beigetretene Walter G*** vom Erstgericht nicht vernommen wurde, ist ihr zu erwidern, daß das Berufungsgericht das Vorliegen einer Nichtigkeit in diesem Zusammenhang ausdrücklich verneint hat. Diese Entscheidung ist der Überprüfung durch den Obersten Gerichts... mehr lesen...
Norm: EO §308 Abs1 AEO §308 Abs1 D4LPfG §6LPfG §9
Rechtssatz: Enthält die Exekutionsbewilligung versehentlich keinen Freibetrag nach § 6 Abs 1 LPfG, sind die daraus entstehenden Unklarheiten und Rechtsnachteile nicht dem Drittschuldner anzulasten; es ist vielmehr primär Sache des betreibenden Gläubigers, im Wege eines Rekurses oder gegebenenfalls einer Antragstellung analog § 9 LPfG für eine entsprechende Ergänzung des Bewilligungsbeschlußes zu... mehr lesen...
Norm: EO §308 Abs1 ALPfG §6
Rechtssatz: Bei der Unterhaltsexekution ist der unpfändbare Freibetrag nach § 6 Abs 1 LPfG in der Exekutionsbewilligung festzusetzen. Dieser Ausspruch des Bewilligungsgerichtes legt das Ausmaß der vom Drittschuldner an den betreibenden Gläubiger abzuführenden Beträge fest und ist daher für den weiteren Ablauf der Exekution bestimmend. Entscheidungstexte 4 Ob 118/... mehr lesen...
Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 203.694.65 S und der Kosten von 1097.78 S und 1097.78 S wurden der klagenden Partei gegen den bei der beklagten Partei als Vertreter beschäftigten Franz K. mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 18. März 1965, GZ. 3 E .../65, die gepfändeten Bezüge des Verpflichteten bis zur Höhe der vollstreckten Forderung gegenüber dem Dienstgeber zur Einziehung überwiesen. In der Drittschuldneräußerung hat die beklagte Partei die Forderung... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z5 IIIEEO §40 Abs1EO §308 Abs1 CEO §313 Abs1
Rechtssatz: Wird die Forderung des betreibenden Gläubigers einem anderen zur Einziehung überwiesen, so kann aus diesem Grund die Exekution nicht gem § 39 Abs 1 Z 5 oder § 40 Abs 1 EO eingestellt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Überweisung vor oder nach Einleitung der Exekution erfolgt ist. Zahlt aber der Drittschuldner und Verpflichtete dem Überweisungsgläubiger, s... mehr lesen...
Norm: EO §308 Abs1 A
Rechtssatz: Auch im Falle der Überweisung einer Forderung zur Einziehung kann der Verpflichtete immer noch den gerichtlichen Erlag der Forderung geltend machen, wenn auch die Verfügung über die Forderung während des Rechtsstreites an den Überweisungsgläubiger übergegangen ist (vgl GlUNF 3836 und 6947, ZBl 1912/496; entgegengesetzt GlUNF 3379). Entscheidungstexte 1 Ob 28... mehr lesen...