Entscheidungen zu § 303 Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1984/4/25 3Ob34/84

Norm: EO §301EO §303 Abs3
Rechtssatz: Die bisher unterbliebene Zustellung des Zahlungsverbotes hindert jedoch nicht die Entscheidung über den - mit dem Ansuchen um Bewilligung der Pfändung verbundenen - Antrag auf Überweisung, wenn ein Auftrag an den Drittschuldner im Sinne des § 301 EO nicht beantragt wurde (§ 303 Abs 3, Heller-Berger-Stix, 2187). Die Überweisung einer Forderung setzt den Eintritt der Rechtskraft der Pfändungsbewilligung nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1984

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