Norm: EO §294 Abs2ZPO §106ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtanführung der vertretungsbefugten Personen einer juristischen Person, die als solche den Bescheidadressaten darstellt, stellt keinen die Rechtsunwirksamkeit der erfolgten Hinterlegung bewirkenden Zustellmangel dar (VwGH 25. 9. 1990, Zl 90/04/0073; iglS 17. 6. 1992, Zl 92/02/0068 ua). Nach der Rechtsprechung des VwGH (VwSlg 13.568/A; iglS 24. 11. 1993, Zl 93/01/0950; 19. 1. 1995, Zl 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Beweisrüge der Klägerin zur Frage, ob die Beklagte als Drittschuldnerin ab März 1989 regelmäßige Überweisungen an die Klägerin vorgenommen hat, behandelt. Es hat auf Grund der vorliegenden Kontoauszüge angenommen, daß tatsächlich Überweisungen vorgenommen wurden. Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist das Zwangsversteigerungsverfahren von Liegenschaften des Schuldners Dipl.Ing. Volker F*** zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von S 4,270.753,94 sA zu E 45/88 anhängig. Auf der davon betroffenen Liegenschaft EZ 264 Grundbuch 42108 Ebenzweier ist das Wohnungsrecht für die hier Verpflichtete Margarete F*** einverleibt (CLNR 7a). In diesem Zwangsversteigerungsverfahren ist bisher der Schätzwert der zu versteigernde... mehr lesen...
Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landgerichtes Traunstein vom 22. Dezember 1977, 2 O 1981/76, und des Kostenfestsetzungsbeschlusses desselben Gerichtes vom 24. Jänner 1978, bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin zur Hereinbringung ihrer Forderungen von 6398.80 DM und 800 je samt Anhang antragsgemäß u. a. die Pfändung des der Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin Versicherungsanstalt der Österreichischen Bundesländer Versicherungsaktiengeseilschaft auf Grund d... mehr lesen...
Mit dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 12. März 1974, verteilte das Erstgericht auf Grund des Ergebnisses der am 20. Feber 1974 durchgeführten Verteilungstagsatzung das für die Liegenschaft der Elfriede S, EZ 1969 KG, am 3. Oktober 1973 erzielte Meistbot von 715.000 S samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen. Laut Punkt 9 des Abschnitt 1 B dieses Beschlusses entfällt auf die Verpflichtete eine Hyperocha von insgesamt 34.216.65 S. Von diesem Betrag wurde a) dem Wilhelm Sch. auf Grund d... mehr lesen...