Norm:        EO §291c Abs2 Z2                               
Rechtssatz:          Hat der Verpflichtete die Unterhaltsforderungen für die kommenden zwei Monate bezahlt, so ist zwingend als bescheinigt anzunehmen, dass er künftig seiner Zahlungspflicht nachkommen wird.                     Entscheidungstexte                                 3  Ob 2356/96h      Entscheidungstext  OGH  30.10.1996  3  Ob 2356/96h                                            3  Ob  292/05w       Entscheidungstext  O...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        EO §291c Abs2 Z2                               
Rechtssatz:          Hat der Verpflichtete die Unterhaltsforderungen für die kommenden zwei Monate bezahlt, so ist zwingend als bescheinigt anzunehmen, dass er künftig seiner Zahlungspflicht nachkommen wird.                     Entscheidungstexte                                 3  Ob 2356/96h      Entscheidungstext  OGH  30.10.1996  3  Ob 2356/96h                                            3  Ob  292/05w       Entscheidungstext  O...                    mehr lesen...