Norm
EO §291c Abs2 Z2Rechtssatz
Hat der Verpflichtete die Unterhaltsforderungen für die kommenden zwei Monate bezahlt, so ist zwingend als bescheinigt anzunehmen, dass er künftig seiner Zahlungspflicht nachkommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106181Im RIS seit
30.10.1996Zuletzt aktualisiert am
05.08.2025