Begründung: 1. Das antragstellende Unternehmen, das ein Versandhaus betreibt, besitzt nach eigenen Angaben eine Vielzahl von Forderungen gegen Dienstnehmer und Pensionisten, die in vielen Fällen nur im Wege von Lohn- und Gehaltsexekutionen sowie von Pensionspfändungen eingebracht werden können. Die Einkünfte aus der Pfändung von Löhnen, Gehältern und Pensionen seien seit dem 1. März 1992, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Exekutionsordnungs-Novelle 1991, drastisch zurückge... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag EO §292 Abs4 EO §291a EO §292k B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...