Entscheidungen zu § 291a Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2003/9/30 20R111/03b

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Entscheidung | OGH | 30.09.2003

RS OGH 2003/9/30 20R111/03b

Norm: ABGB §140EO §291a Abs3KO §§7. 181
Rechtssatz: 1. Die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens hat unterbrechende Wirkung auf ein außerstreitiges Unterhaltsverfahren, soweit es sich um Forderungen für die Zeit vor (einschließlich des Monats der) Konkurseröffnung handelt. 2. Kostenrückersatzansprüche für Drittpflege für die Zeit vor (einschließlich des Monats der) Konkurseröffnung sind Konkursforderungen, über die im Pflegschaftsverfa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.2003

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