Norm: ABGB §367EO §253 Abs4EO §266 Abs1EO §278ZPO §477 Abs1 Z4 und 5
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Vorschrift des § 253 Abs 4 EO (Zustellung der Pfändungsbewilligung an den Verpflichteten) bewirkt noch nicht die Ungültigkeit der vollzogenen Versteigerung und der sohin durchgeführten Meistbotsverteilung; die Exekutionsordnung knüpft weder an die Unterlassung dieser Zustellung noch an einen entgegen der Vorschrift des § 266 Abs 1 EO durchgef... mehr lesen...