Entscheidungen zu § 266 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1957/10/2 7Ob255/57

Norm: ABGB §367EO §253 Abs4EO §266 Abs1EO §278ZPO §477 Abs1 Z4 und 5
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Vorschrift des § 253 Abs 4 EO (Zustellung der Pfändungsbewilligung an den Verpflichteten) bewirkt noch nicht die Ungültigkeit der vollzogenen Versteigerung und der sohin durchgeführten Meistbotsverteilung; die Exekutionsordnung knüpft weder an die Unterlassung dieser Zustellung noch an einen entgegen der Vorschrift des § 266 Abs 1 EO durchgef... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1957

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