Entscheidungsgründe: Peter und Edith S*** waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 117 KG Preßbaum Haus C Nr. 117, Pfalzauerstraße 30, mit den Grundstücken 32 Baufläche, 121/12 Garten und 330 Bauarea. Diese Grundstücke sind noch nicht im Grenzkataster eingetragen. Zu E 3005/78 des Bezirksgerichtes Purkersdorf wurde diese Liegenschaft zugunsten mehrerer betreibender Gläubiger in Zwangsversteigerung gezogen. Über Anfrage des Bezirksgerichtes Purkersdorf gab das Vermessungsamt Wien am 5. A... mehr lesen...
Begründung: Für eine die klagende Partei treffende Abgabenforderung von S 400.699,-- samt Anhang erfolgte durch das Finanzamt Graz-Stadt zur Steuernummer 974/2658 am 2.12.1982 die Pfändung von neun Gegenständen. Mit Bescheid dieses Finanzamtes vom 23.3.1983 wurde gemäß § 43 Abs 2 AbgEO und Art.I DV zur AbgEO, BGBl.1949/157, die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände im Dorotheum angeordnet. Zugleich wurde verfügt, daß die Gegenstände in das Versteigerungsamt zu schaffen sind. Die... mehr lesen...
Die Klägerin war Mieterin einer im Hause Wien 17., A-Gasse 120/1/4, gelegenen Zweizimmerwohnung. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. 3. 1978, 5 C 11/78-2, wurde der Vermieterin mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 10. 4. 1978, 5 C 11/78-4, die zwangsweise Räumung der Wohnung der Klägerin bewilligt. Die Räumung wurde am 15. 6. und 21. 6. 1978 vollzogen. Die Fahrnisse der Klägerin wurden von der beklagten Partei auf Kosten der b... mehr lesen...
Norm: ABGB §968AHG §1 FAHG §1 Cd1bEO §259 Abs3EO §349 B Abs2
Rechtssatz: Der nach den Vorschriften der Exekutionsordnung bestellte Verwahrer ist Sequester im Sinne des § 968 ABGB. Das Räumungsverfahren ist mit der Bestellung eines Verwahrers gemäß § 349 Abs 2 EO beendet. Die Verwahrung ist kein hoheitlicher Akt, sie wird auf Grund eines fingierten Vertragsverhältnisses vorgenommen. Da der Verwahrer nicht in Vollziehung der Gesetze handelt, haft... mehr lesen...