Entscheidungen zu § 253a Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/2/29 3Ob166/99d

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Entscheidung | OGH | 29.02.2000

RS OGH 2000/2/29 3Ob166/99d

Norm: EO §253a Abs1
Rechtssatz: Wird dem betreibenden Gläubiger die Möglichkeit, dem Verpflichteten zur Ermittlung der in Exekution zu ziehenden Sachen Fragen durch das Vollstreckungsorgan stellen lassen oder mit dessen Zustimmung unmittelbar selbst stellen, vor und bei der Aufnahme des Vermögensverzeichnisses nicht eingeräumt, ist grundsätzlich eine Ergänzung oder Berichtung zuzulassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.02.2000

RS OGH 2000/2/29 3Ob166/99d

Norm: EO §47 Abs2EO §47 Abs4EO §253a Abs1
Rechtssatz: Aufträge vom betreibenden Gläubiger zur Vorlage von Urkunden sind bei der Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses nicht vorgesehen. Es dürfen nur zusätzliche Fragen des betreibenden Gläubigers in das Vermögensverzeichnis aufgenommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 166/99d Entscheidungstext OGH 29.02.2000 3 Ob 166/99d ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.02.2000

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