Entscheidungen zu § 253 Abs. 1 EO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0177

Im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren fand am 3. Mai 1989 am Sitz der GmbH, über deren Vermögen am 4. Juli 1989 sodann der Konkurs eröffnet wurde, ein Pfändungstermin zur Hereinbringung von Abgabenforderungen statt. Der Vollstrecker des Finanzamtes trug dabei in das Pfändungsprotokoll unter 14 Postzahlen Maschinen, Werkzeuge und Ersatzteile unter Hinweis auf vom Geschäftsführer der GmbH als Vertreter des Abgabenschuldners zur Verfügung gestellte Listen, in denen die betreffend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0177

Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §31 Abs1;EO §253 Abs1; Beachte Bespr AnwBl 4/1991, S 260
Rechtssatz: Zum Begriff der Beschreibung des zu pfändenden Gegenstandes durch den Vollstrecker iSd § 31 Abs 1 AbgEO: Der Gegenstand muß beim Vollzug der Pfändung vorhanden sein (Ablehnung der Fernpfändung), widrigens kein Pfandrecht begründet wird. Die Un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

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