Begründung: Die beiden verpflichteten Parteien waren Alleineigentümer je einer Liegenschaft, welche beide (in Parzellengruppen, welche teilweise Grundstücke aus beiden Liegenschaften umfassten) im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahrens versteigert wurden. Zwei Parzellengruppen wurden der führenden betreibenden Partei als Meistbieterin zugeschlagen, darunter auch die Bauflächen mit dem Haus, in dem nach der Aktenlage auch die Zweitverpflichtete wohnt. Zwei Parzellengru... mehr lesen...
Norm: EO §219 Abs2 EO §225 Abs2 EO §226 Abs1 EO § 219 heute EO § 219 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 219 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 219 gültig von 01.10... mehr lesen...