Norm: EO §219 Abs2EO §225 Abs2EO §226 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage, was mit den Zinsen des Deckungskapitals (und den Ergänzungsbeträgen nach § 226 Abs 2 EO, die notwendig sind, wenn das Meistbot das erforderliche Deckungskapital nicht erreicht hat) zu geschehen hat: Für die Zeit nach Abdeckung des vorrangig angemeldeten Kapitals der führenden betreibenden Partei stehen die laufenden Gegenwerte für das Ausgedinge auf dessen Dauer der führenden bet... mehr lesen...