Begründung: Der Beklagte meldete in einem Zwangsversteigerungsverfahren, an dem die Klägerin als Verpflichtete beteiligt war, zur Verteilung des Meistbots der am 16. 6. 1993 versteigerten Liegenschaft der Klägerin eine Forderung von S 764.128,21 an. Hievon entfielen S 400.000,-- auf das Kapital, das bis spätestens 30. 6. 1987 zur Gänze zu bezahlen war; die Verzinsung erfolge ab dem 28. 1. 1986 mit 9 % jährlich, wobei diese Zinsen zum 31. 12. im nachhinein berechnet und an diesem Tag... mehr lesen...