Entscheidungen zu § 212 Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1991/1/23 3Ob1/91

Begründung: Das Erstgericht verteilte die Meistbote für die versteigerten, mit Wohnungseigentum verbundenen Anteile an einer Liegenschaft in der bücherlichen Rangordnung und wies den Antrag der Hausverwalterin B*****Gesellschaft mbH (in der Folge nur "B*****") und des Masseverwalters auf Zuweisung von S 134.564,63 an Betriebskosten für die Liegenschaftsanteile für die Zeit von März 1988 bis März 1990 an die B. als Vorzugsposten im Sinne des § 216 Abs. 1 Z 1 EO ab. Diese habe nur ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.01.1991

TE OGH 1990/5/16 3Ob44/90 (3Ob45/90)

Begründung: Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 1,231.000 S bis auf einen Meistbotrest von 195.436,57 S an Pfandgläubiger, die der Revisionsrekurswerberin im Range vorgehen, sodaß sie mit ihrem Höchstbetragspfandrecht von 240.000 S nur mehr teilweise und ihrem nächstrangigen weiteren Höchstbetragspfandrecht von 480.000 S überhaupt nicht mehr zum Zuge kam. In der am 30.5.1989 durchgeführten ("ersten") Verteilungstagsatzung erhob die Revisionsrekurswerberin Widerspruch gegen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.05.1990

RS OGH 1990/5/16 3Ob44/90 (3Ob45/90), 3Ob1/91

Norm: EO §212 Abs3
Rechtssatz: Die Verteilungstagsatzung darf nicht erstreckt werden, um einem Forderungsansprecher Gelegenheit zur nachträglichen Beibringung von Urkunden zu geben; wurde jedoch die in einem Erlaß des BMJ empfohlene Verständigung eines Benachteiligten unterlassen, so kann in einem solchen Fall auch die Verteilungstagsatzung erstreckt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 44/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1990

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