Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Otto und Erna T***** waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. 2. 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig um ATS 7,5 Mio (EUR 545.046,26) verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der Klägerin war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. 12. 1993/15. 3. 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ehegatten waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. Februar 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. Dezember 1993/15. März 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für die beklagte Partei ein nachrangiges ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung von 118.488,39 EUR sA die Fahrnisexekution sowie die Zwangsversteigerung der gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbundenen je 53/3170 Anteile der Verpflichteten und ihres (geschiedenen) Ehegatten an einer bestimmten Liegenschaft samt Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung und zugleich die Pfändung des der Verpflichteten gegen ihren Ehegatten zustehenden Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Auf der am 16. April 2003 versteigerten und der betreibenden Partei zugeschlagenen Liegenschaft des Verpflichteten sind zu Gunsten der Pfandgläubigerin den Höchstbetragshypotheken der betreibenden Partei im Rang vorgehende Pfandrechte von 4,8 Mio S samt 5,75 % Zinsen und 12 % Verzugszinsen auf Grund des Kaufvertrags vom 1. Februar 1988 und von 2,5 Mio S zuzüglich 5,75 % Zinsen und 12 % Verzugszinsen auf Grund der Urkunde vom 1. Februar 1988 einverleibt. Das Rekursgericht... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Verpflichteten wurde dessen das Versteigerungsobjekt bildende Liegenschaft dem Ersteher um 180.000 EUR zugeschlagen. Zugunsten der Revisionsrekurswerberin, die dem Versteigerungsverfahren nicht als betreibende Partei beigetreten ist, sind im Grundbuch die folgenden exekutiven Pfandrechte eingetragen: a) unter CLNR 15a aufgrund des Urteils vom 26. Mai 1997 für die vollstreckbare Forderung von nunmehr 9.593,73 EUR an Kapital sam... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich ihrer Ehescheidung schlossen Rudolf und Renate K***** beim Bezirksgericht Kremsmünster am 29. 5. 2001 einen Vergleich, in dem sich die Frau zur Übereignung ihres Hälfteanteils an der Liegenschaft EZ ***** an den Mann gegen eine Ausgleichszahlung von S 450.000,-- verpflichtete. Die Geldforderung sollte auf der dann im Alleineigentum des Mannes stehenden Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt und zudem noch wertgesichert werden. Die diesbezügliche Vertragskl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 16. 12. 1999 eingebrachten Klage, ihrem bei der Verteilungstagsatzung vom 10. 11. 1999 im Zwangsversteigerungsverfahren 8 E 1053/98s des Erstgerichtes erhobenen Widerspruch Folge zu geben und auszusprechen, dass die im Meistbotsverteilungsbeschluss vom 15. 11. 1999 vorgenommene Zuweisung an die Beklagte aus der zu C-LNR 11 angemeldeten Forderung in Höhe von S 180.399 nicht zu Recht bestehe. Zu C-LNR 11 ist für die (nunmehrige) Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Die G***** (Bezeichnung richtiggestellt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 7. 1999) trat dem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung der mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Verpflichteten auf Grund eines über S 1,238,114 sA ergangenen Wechselzahlungsauftrages bei. Auf der Liegenschaft ist für sie im ersten Rang zu CLNR 11a auf Grund der Pfandurkunde vom 8. 11. 1994 das Pfandrecht für S 1,200.000,-- samt 7,25 % Zinsen und 5 %... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Einbringungsvertrages vom 22. 1. 1999 sowie des Übergabevertrages vom 12. 4. 1999 haben die Antragsteller mit ihrem Eintragungsgesuch vom 1. 6. 1999 zwar (rechtskräftig) die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Franz M***** GmbH an den Liegenschaften EZ ***** sowie zweier Simultanpfandrechte an den genannten Liegenschaften für monatliche Leibrentenforderungen des Franz Josef M***** im Betrag von S 35.000,-- samt 10 % Verzugszinsen und der Charlotte M*... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Pfandbestellungsurkunde vom 19. 5. 1998, in der festgehalten ist, daß die Antragstellerin gegen Hermann J*****, "aus dessen Tätigkeit für die Antragstellerin Schadenersatzforderungen aufgrund von Handlungen zum Schaden der Antragstellerin hat", begehrte die Antragstellerin "zur Sicherstellung aller Schadenersatzforderungen aus Haupt- und Nebenansprüchen aller Art bis zum Höchstbetrag von S 3,500.000,-- die der Antragstellerin gegen Hermann J*****,... mehr lesen...
Norm: EO §171 Abs3EO §211 Abs1EO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die
Begründung: von Höchstbetragshypotheken ist über die im § 14 Abs 2 GBG genannten Fälle hinaus für alle künftigen Forderungen zulässig, wenn außer der Person des Berechtigten und des Schuldners auch der genau umrissene Rechtsgrund, aus dem die Forderung entstehen könnte, feststeht. Die Sicherung von Pachtzinsforderungen aus einem bestimmten Pachtverhältnis durch eine Höchstbetragsh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 9.Mai 1990 das Meistbot für die versteigerte Liegenschaft und wies unter anderem nach § 224 Abs 2 EO der Pfandgläubigerin C***-B***, für die auf der Liegenschaft das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,000.000 einverleibt ist, diesen Barbetrag aus der Verteilungsmasse zu und verfügte, daß der Betrag zinstragend anzulegen sei. Es wies die Zinsen den aus der Verteilungsmasse nicht mehr zum Zug kommenden Gläubigern nach der R... mehr lesen...
Norm: EO §209EO §211 Abs1EO §224EO §236 Abs1
Rechtssatz: Vor der Verfügung über den angelegten Barbetrag (§ 224 Abs2 EO) ist eine Nachtragsverteilung nach den Vorschriften der §§ 209 ff EO durchzuführen. Es ist daher eine Tagsatzung anzuberaumen, zu der allerdings neben dem Verpflichteten nicht alle Buchberechtigten, sondern nur jene zu laden sind, die Anspruch auf diese Verteilungsmasse erheben könnten. Die Auszahlung an den Berechtigten darf ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß vom 8. September 1983 in der Fassung des Beschlusses des Rekursgerichtes vom 2. März 1984 wurden die Meistbote für eine Liegenschaft und einen Liegenschaftsanteil der verpflichteten Partei samt Zinsen verteilt. Die erstbetreibende Partei erhielt aus dem Meistbot S 2,247.563,44, S 1,300.000,- und S 2,400.000,- zur Berichtigung von drei pfandrechtlich sichergestellten Forderungen durch Barzahlung. Weiters wurden ihr für ihre durch ein Höchstbetragspfandr... mehr lesen...
Norm: EO §211 Abs1EO §216 Abs2 IIIe
Rechtssatz: Daß Ansprüche auf rückständige Reallastleistungen zur Meistbotsverteilungstagsatzung anzumelden sind, weil der Ersteher nur das Bezugsrecht selbst übernimmt und für die wiederkehrenden Leistungen erst vom Tage der Zuschlagserteilung an aufzukommen hat, während eine Befriedigung hinsichtlich der rückständigen Leistungen nur aus dem Meistbot stattfindet, entspricht der ständigen Rechtsprechung des O... mehr lesen...
Norm: EO §211 Abs1EO §216 Abs2
Rechtssatz: Berücksichtigung von rückständigen Ausgedingsleistungen bei der Meistbotsverteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 376/58 Entscheidungstext OGH 14.10.1958 3 Ob 376/58 RZ 1959/2,34 3 Ob 38/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 3 Ob 38/85 Vgl auch; EvBl 1985/131 S 629 = JBl 1986,731 ... mehr lesen...