Entscheidungen zu § 207 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1974/4/24 3Ob70/74

Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes 1 wurde der betreibenden Gläubigerin mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31. Jänner 1973, E 1/73-2, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 169.415.19 S samt Anhang die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 243 II KG P bewilligt. Die betreibende Gläubigerin trat dem zugunsten der Firma T zu E 19/72 eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren bei. Am 30. Mai 1973 wurde die Zwangsversteigerung E 19/72 gemäß § 200 Z 3 EO... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1974

RS OGH 1974/4/24 3Ob70/74

Norm: EO §200 Z3EO §205 Abs1EO §207 Abs1EO §208 Abs1
Rechtssatz: Das Unterbleiben der im § 205 Abs 1 EO zwingend vorgeschriebenen Verständigung der betreibenden Gläubigerin von den ihr nach § 208 Abs 1 EO zustehenden Befugnissen hemmt nicht den Beginn der Frist des § 207 Abs 1 EO, da das Gesetz eine solche Sanktion nicht enthält. Die im Gesetz nicht vorgesehene und überflüssige Aufnahme des Beisatzes "unter Aufrechterhaltung des Pfandrechtes" i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1974

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