Norm: EO §65 BEO §171EO §172EO §173EO §182 Abs1EO §187 Abs1
Rechtssatz: Der Eigentümer von Liegenschaften, auf denen zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der zu versteigernden Liegenschaft Grunddienstbarkeiten einverleibt sind, zählen nicht zum Kreis der nach den §§ 171 bis 173 EO vom Versteigerungstermin durch Zustellung eines Ediktes zu verständigenden Personen und ist daher auch nicht Partei (Beteiligter) des Exekutionsverfahrens. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Versteigerungstermin am 8.11.1984 die versteigerte Liegenschaft dem einzigen Bieter um das geringste Gebot zugeschlagen. Gegen den Beschluß, womit der Zuschlag erteilt wurde, erhob die Eigentümerin benachbarter Liegenschaften in der Frist des § 187 Abs 1 letzter Satz EO Rekurs. Sie machte damit geltend, sie sei entgegen der Vorschrift des § 171 Abs 1 EO vom Versteigerungstermin nicht verständigt worden (§ 184 Abs 1 Z 3 EO), obwohl in dem Gutsbestan... mehr lesen...