Norm: EO §171 Abs3EO §211 Abs1EO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die
Begründung: von Höchstbetragshypotheken ist über die im § 14 Abs 2 GBG genannten Fälle hinaus für alle künftigen Forderungen zulässig, wenn außer der Person des Berechtigten und des Schuldners auch der genau umrissene Rechtsgrund, aus dem die Forderung entstehen könnte, feststeht. Die Sicherung von Pachtzinsforderungen aus einem bestimmten Pachtverhältnis durch eine Höchstbetragsh... mehr lesen...
Norm: EO §171 Abs3EO §222 Abs3a
Rechtssatz: Die Anmeldung nach § 171 Abs 3 EO ersetzt die Antragstellung nach § 222 Abs 3 EO nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 172/88 Entscheidungstext OGH 14.12.1988 3 Ob 172/88 EvBl 1989/76 S 276 = RZ 1990/10,40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002992 ... mehr lesen...