Begründung: Im Zuge des zugunsten der betreibenden Parteien wider die verpflichtete Partei geführten Zwangsversteigerungsverfahrens fand am 15. April 2005 die Versteigerungstagsatzung statt. Die Geschäftsführerin der Meistbieterin (mit einem Meistbot von 22.700 EUR) erlegte ein Sparbuch als Vadium, dessen Einlagestand um 0,30 EUR zu gering war (1.245 EUR anstatt der erforderlichen 1.245,30 EUR entsprechend 10 % vom Schätzwert des versteigerten Objekts). Das Erstgericht gestattete de... mehr lesen...
Norm: EO §147 Abs1EO §148 Abs1
Rechtssatz: Eine ganz geringfügige Unterschreitung des für das Vadium festgesetzten Mindestbetrags (hier: 0,30EUR) steht seiner Annahme durch das Exekutionsgericht nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 175/06s Entscheidungstext OGH 30.11.2006 3 Ob 175/06s Beisatz: Dadurch wird keine der Zwecksetzungen des Vadiums, nämlich eine gewisse Ernstlich... mehr lesen...