Norm: EO §147 Abs1EO §148 Abs1
Rechtssatz: Eine ganz geringfügige Unterschreitung des für das Vadium festgesetzten Mindestbetrags (hier: 0,30EUR) steht seiner Annahme durch das Exekutionsgericht nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 175/06s Entscheidungstext OGH 30.11.2006 3 Ob 175/06s Beisatz: Dadurch wird keine der Zwecksetzungen des Vadiums, nämlich eine gewisse Ernstlich... mehr lesen...