Norm: EO §37 Abs3AbgEO §14 Abs3JN §86a
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 14 Abs 3 AbgEO schließt ebenso wie der des § 37 Abs 3 EO den Wahlgerichtsstand nach § 86a JN aus. Entscheidungstexte 3 Ob 163/04y Entscheidungstext OGH 21.07.2004 3 Ob 163/04y Veröff: SZ 2004/111 1 Ob 115/06b Entscheidungstext OGH 20.06.2006 1 Ob 1... mehr lesen...
Norm: EO §14 Abs3EO §294a
Rechtssatz: - Die Bestimmung des § 14 Abs 3 EO verfolgt den Zweck, eine Umgehung des § 14 Abs 2EO zu verhindern, indem zuerst Fahrnis- und hierauf Forderungsexekution beantragt wird; - Der Hinweis der betreibenden Partei, erst nach Einbringung des Fahrnisexekutionsantrages das Geburtsdatum des Verpflichteten in Erfahrung gebracht zu haben, reicht nicht aus, die Exekutionssperre des § 14 Abs 3 EO zu durchdringen. ... mehr lesen...