Begründung: In dem von ihr vorgelegten Entwurf der Versteigerungsbedingungen gab die erstbetreibende Partei das geringste Gebot der zu versteigernden Liegenschaft nicht mit der im § 151 Abs 1 EO bei "Häusern" vorgesehenen Hälfte des mit 840.000 S bekanntgegebenen Schätzungswertes, also nicht mit 420.000 S, sondern mit 650.000 S an. Weil der erstbetreibende Gläubiger damit einen nach dem Gesetz zulässigen Antrag auf Festsetzung einer abweichenden Bedingung stellte, ordnete das E... mehr lesen...
Norm: EO §139 Abs3 EO §151 EO § 139 heute EO § 139 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 139 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 139 gültig von 01.08.1989 bis 30.09.20... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 6. 8. 1970 bewilligte das Erstgericht der Firma Leopold A als betreibender Partei zu E 1513/70 die Zwangsversteigerung der der Maria E gehörigen Liegenschaftshälften EZ 243 und 159 der KG St. Später wurde der Bank X die Zwangsversteigerung auch hinsichtlich der Liegenschaftshälfte EZ 159 des Franz E und der AGesellschaft mbH, die Zwangsversteigerung der genannten Liegenschaftshälften des Franz E und dessen Liegenschaft EZ 216, KG St, bewilligt. Die zunächst getrenn... mehr lesen...
Norm: EO §139 Abs3 EO §145 Abs1 EO § 139 heute EO § 139 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 139 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 139 gültig von 01.08.1989 bis 30.0... mehr lesen...