Entscheidungen zu § 137 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2009/9/30 3Ob153/09k

Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem führenden betreibenden Gläubiger aufgrund des Versäumungsurteils eines inländischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2007 am 17. Oktober 2007 gegen die Verpflichtete die Pfändung ihres Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums mit dem beteiligten Miteigentümer Robert D***** und die Zwangsversteigerung der insgesamt 23364/44968 Anteile BLNR 4 und 5 an einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Schon vor der Anmerku... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.2009

TE OGH 2005/3/15 5Ob281/04s

Begründung: Unter Vorlage der bei der Vormerkung ihres Eigentums am Anteil B-LNR 13 der EZ ***** fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Antragstellerin am 27. 5. 2004 beim Grundbuchsgericht die Anmerkung der Rechtfertigung des Eigentumsrechts und die Löschung der unter C-LNR 52a gegen ihren Vormann zwischenzeitig eingetragenen Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens beantragt. Das Erstgericht bewilligte dieses Eintragungsgesuch. Das (ua) von der betreibenden ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.2005

RS OGH 2005/3/15 5Ob281/04s, 3Ob153/09k

Norm: EO idF EONov 2000 §137 Abs1 Satz3EO idF EONov 2000 §207GBG §49 Abs2
Rechtssatz: § 137 Abs 1 Satz 3 EO (idF der EO-Novelle 2000) eröffnet dem betreibenden Gläubiger die Möglichkeit, auf ein Pfandrecht im besseren Rang hinzuweisen. Diese Information ist nicht zuletzt für die Frage bedeutsam, ob sich auf das Versteigerungsverfahren beziehende Anmerkungen nach § 49 Abs 2 GBG zu löschen sind. Für das Grundbuchsverfahren ist durch einen Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.2005

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten