Entscheidungen zu § 133 Abs. 4 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1990/4/18 3Ob19/90

Begründung: Auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes beantragte die betreibende Partei zur Hereinbringung eines Teilbetrages von 1 Mio S von den drei verpflichteten Parteien beim Erstgericht die Versteigerung folgender vier Liegenschaften: 1.) EZ 226 GB Rohr des Erstgerichtes, im Alleineigentum der erstverpflichteten Partei stehend, Haupteinlage für das Simultanpfandrecht der betreibenden Partei von 2 Mio S in CLNR 9, ohne Pfandrecht des Pfandgläubigers Wolfgang B*** (= Reku... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.04.1990

RS OGH 1990/4/18 3Ob19/90

Norm: EO §65 BEO §133 Abs4
Rechtssatz: Die in § 133 Abs 4 EO vorgesehene Verständigung der Hypothekargläubiger von der Bewilligung der Zwangsversteigerung hat den Zweck, ihnen die Wahrnehmung des Rechts auf vorläufige Feststellung des Lastenstandes im Sinne des § 164 EO oder der Einlösung der Liegenschaft im Sinne des § 200 Z 2 EO zu ermöglichen. Ein Rekursrecht gegen die Bewilligung der Zwangsversteigerung stünde ihnen nur dann zu, wenn in ihr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1990

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