Ob den dem Dipl.-Kfm. Carl W gehörigen Liegenschaften EZ 789 und 1222 KG K, und EZ 80, 114, 122, 128 und 253 KG L ist das Fruchtgenußrecht zugunsten der Verpflichteten einverleibt. Dem Dipl.-Ing. Erich V wurde über seinen Antrag die Exekution durch Pfändung und Zwangsverwaltung dieses Fruchtgenußrechtes bewilligt. Zum Zwangsverwalter wurde Dipl.-Ing. Gerhard H ernannt. Dem Exekutionsverfahren sind mehrere Gläubiger beigetreten, unter ihnen auch Dipl.-Ing. Erich V mit einer zu 14 E ... mehr lesen...
Norm: EO §109 Abs4 EO §132 Abs3 EO § 109 heute EO § 109 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 109 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 109 gültig von 01.08.1989 bis 29.0... mehr lesen...