Entscheidungen zu § 105 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1966/1/23 3Ob136/66 (3Ob137/66)

Norm: EO §105 Abs1EO §334 Abs2
Rechtssatz: Wird die Zwangsverwaltung eines Bestandrechtes an einer Wohnung nur hinsichtlich eines Teiles davon bewilligt, so gelten die dem Verpflichteten verbliebenen Teile nicht als gemäß § 105 Abs 1 EO überlassen; sie können ihm daher auch nicht wegen Störung der Zwangsverwaltung entzogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 136/66 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1966

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