Entscheidungen zu § 97 AAV

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1991/7/10 9ObA117/91

Norm: ABGB §1157AAV §97
Rechtssatz: Ein subjektives öffentliches Recht des Arbeitnehmers darauf, daß die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 110 ADVO (jetzt § 97 AAV) gerade von der Auflage der Gewährung zusätzlicher Ruhepausen an die Arbeitnehmer abhängig gemacht wird, besteht nicht. Hat aber die Verwaltungsbehörde diese Auflage erteilt, sind die Arbeitnehmer begünstigende Wirkungen - die Verwaltungsrechtslehre spricht von "Rechtsreflex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1991

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