Entscheidungen zu § 90 Abs. 3 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/3 92/18/0246

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 21. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Graz zu verantworten, 1. daß am 7. Juni 1990 namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft bei einer näher bezeichneten Baustelle nicht angeseilt gewesen seien, obwohl es sich um eine besonders gefährlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 92/18/0246

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §90 Abs1;AAV §90 Abs2;AAV §90 Abs3;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde als verletzte Verwaltungsvorschrift § 90 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 AAV angeführt, obwohl in diesen Verordnungsstellen verschiedene Gebotsnormen enthalten sind und ist nicht nachvollziehbar, welche dieser Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

RS Vwgh 1994/11/3 92/18/0246

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §90 Abs1;AAV §90 Abs2;AAV §90 Abs3;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Daß die Tat (hier Verwaltungsübertretungen nach § 90 Abs 1, § 90 Abs 2, § 90 Abs 3 AAV) keinen wie immer gearteten Auffälligkeitswert in der Öffentlichkeit erreicht hat, stellt keinen Milderungsgrund dar. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1994

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