Entscheidungen zu § 81 Abs. 2 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/7 94/02/0482

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unterneh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.04.1995

RS Vwgh 1995/4/7 94/02/0482

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatanlastung nach § 81 Abs 2 AAV wird dem Erfordernis einer ausreichenden Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat nicht durch das Aufzählen der im Erste-Hilfe-Kasten vorhandenen Behelfe gerecht, sondern nur durch die (zumindest beispielhaften) Anführung der fehlenden Behelfe. D... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.04.1995

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