Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu CTM 1 698 885 mit Schutzdauerbeginn 8. Juni 2000 geschützten dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke, die einen sitzenden goldfarbenen Schokoladehasen mit roter Schleife und Schelle sowie der Aufschrift „Lindt Goldhase" samt Firmenemblem zeigt. Die Marke ist für die Klasse 30 (Schokolade und Schokoladewaren) eingetragen; die Farben sind mit Gold, Rot und Braun angegeben, wobei die Aufschrift und die Zeichnung der verschiedenen Merkmale, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der R***** GmbH. Gegenstand des Rechtsstreits sind Ansprüche der Masse aufgrund des angeblichen Eingriffs der Beklagten in Markenrechte der Gemeinschuldnerin. Die Gemeinschuldnerin ist seit 1998 Inhaberin zweier österreichischer Wortbildmarken mit dem Wortbestandteil: „TRAMONTANA Der wahre Stil des Landes". Diese Marken sind für die Klassen 25 (Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe) und 40 (Materialbearbe... mehr lesen...
Norm: MSchG §31 Abs1MSchG §34 Abs1UWG §1 D2dVerordnung (EG) Nr 207/2009 des Rates 32009R0207 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMVO) Art52 Abs1
Rechtssatz: Bösgläubiger Markenrechtserwerb im Sinn des § 34 MSchG setzt die Absicht des Anmelders voraus, mit der Registrierung eines von einem Dritten bereits benutzten Zeichens als Marke eine Waffe in die Hand zu bekommen, um ein von einem Mitbewerber aufgebautes System zu stören. Diese Absicht muss nic... mehr lesen...
Norm: MSchG §30aMSchG §31 Abs1MSchG §34 Abs1UWG §1 C2UWG §1 D2d
Rechtssatz: Sittenwidrig und damit gleichzeitig gesetzwidrig ist der Markenerwerb nicht nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 30a MSchG gegeben sind; der Markenerwerb kann auch dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn damit der Zweck verfolgt wird, einen Mitbewerber in sittenwidriger Weise zu behindern. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...