Norm: MSchG §29a Abs1MSchG §29b Abs3MSchG §30 Abs1MSchG §33a Abs4
Rechtssatz: Im Widerspruchsverfahren ist wegen des ausdrücklichen Zitats in § 29a Abs 1 MSchG ausschließlich auf die Voraussetzungen des § 30 Abs 1 MSchG abzustellen; die in § 30 Abs 2 (oder analog in § 10 Abs 2) MSchG genannten Tatbestände (Bekanntheit der Widerspruchsmarke) haben außer Betracht zu bleiben [unbekämpft gebliebene Entscheidung, gegen die der Revisionsrekurs zugela... mehr lesen...
Norm: EMRK Art6MSchG §29aMSchG §30 Abs1 Z2MSchG §29b Abs3AußStrG §57 Z4
Rechtssatz: Das Patentamt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, (patent?)anwaltlich vertretene Parteien darüber anleitend zu belehren, welche Bescheinigungsmittel zum Nachweis der ernsthaften markenmäßigen Benützung für die künftige Entscheidung als ausreichend anzusehen sein werden. Wenn das Patentamt der widersprechenden Partei aber konkrete Bedenken an der Tauglichkeit d... mehr lesen...
Norm: MSchG §14MSchG §30 Abs1
Rechtssatz: Nichtigkeitsabteilung des österreichischen Patentamtes "Flexalum" und "Flexello" nicht verwechselbar ähnlich. Obwohl "Flex" mit dem Wort "flexibel" in Zusammenhang gebracht werden kann, haben beide Marken Phantasiecharakter. Das schließt eine Verwechselbarkeit nach dem Wortsinn aus. Die Ansicht, daß die beteiligten Verkehrskreise die jüngere Marke als Variante der älteren deuten könnten, würde deren I... mehr lesen...
Norm: MSchG §14MSchG §30 Abs1
Rechtssatz: "Kalodont" und "Albodont" verwechselbar ähnlich, uzw auch für Zahncreme. Veröff: ÖBl 1972,145 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1970:RS0105398 Dokumentnummer JJR_19700225_OPM0002_0000OM00004_6900000_001 mehr lesen...