Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 MSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2002/12/17 4Ob221/02g

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Entscheidung | OGH | 17.12.2002

RS OGH 2002/12/17 4Ob221/02g

Norm: MSchG §23 Abs1
Rechtssatz: Für die Frage der Priorität bilden - bei Vorliegen von Verwechslungsgefahr infolge von Branchennähe - eine markenmäßige und eine firmenmäßige Nutzung eine Einheit. Entscheidungstexte 4 Ob 221/02g Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 221/02g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2002

TE OGH 1980/4/29 4Ob317/80

Die klagende Partei befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken; darunter befindet sich die auch in Österreich vertriebene Tabasco-Gewürzsoße. Die beklagte Partei führt mehrere Restaurants im Stadtgebiet von I; eines davon führt die Etablissementbezeichnung "Tabasco". Die klagende Partei begehrt zur Sicherung ihres mit gleichlautender Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruches, der beklagten Partei mit einstweiliger Verfügung zu verbieten,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1980

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