Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 allgMSchG §1MSchG §20 Abs3
Rechtssatz: Bei der Auslegung des § 1 in Verbindung mit § 20 Abs 3 MSchG ist davon auszugehen, daß der Gedanke eines generellen, abstrakten Freihaltebedürfnisses des Verkehrs an Buchstaben (Buchstabengruppen), die kein eigenes Wort mit Phantasiecharakter ergeben, sondern erkennbar ihren Eigencharakter behalten - wie er der bisherigen Rechtsprechung des Obersten Geric... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie 389L0104 AllgMSchG §1MSchG §20 Abs3
Rechtssatz: § 1 MSchG in Verbindung mit § 20 Abs 3 MSchG entspricht der Markenrichtlinie, wenngleich das österreichische Gesetz eine (beispielhafte) Aufzählung der möglichen Gestaltungsformen von Marken nicht enthält. Entscheidungstexte 4 Ob 390/97z Entscheidungstext OGH 27.01.1998 4 Ob 390/97z ... mehr lesen...