Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid stellte die Bundesministerin für Justiz (in der Folge „belangte Behörde“) fest, dass der Beschwerdeführerin gemäß § 13e GehG anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Dienststand mit Ablauf des XXXX 2025 eine Urlaubsersatzleistung im Ausmaß von € 2.982,23 brutto gebühre. Begründend führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin habe die Auflösung ihres öffentli... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 27.01.2020, präzisiert am 11.08.2020 beantragte die Beschwerdeführerin, dass ihr die oben genannte Verwendungsbezeichnung zuerkannt werde. In der Folge wurde der Beschwerdeführerin am 11.03.2020 mitgeteilt, dass die Zuerkennung der Verwendungsbezeichnung erst mit 01.04.2021 in Betracht käme, da eine tatsächlich im Exekutivdienst zurückgelegte Gesamtdienstzeit von sechs J... mehr lesen...