Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer Wortmarken und Wort-Bild-Marken, die aus dem Schriftzug "C***" bzw. zusätzlich im wesentlichen aus der Darstellung eines Kamels bestehen; die Marken sind unter anderem für Rohtabake und Tabakerzeugnisse eingetragen. Wegen des staatlichen Tabakmonopols in Österreich vertreibt die Klägerin die Tabakwaren hier nicht selbst; sie hat der A*** T*** AG die Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Zigaretten der Marke "... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 MSchG §12 MSchG §13 UWG §9 C4a MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSchG § 10 gül... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Grazer Kaufmann Karl R*** hat am 2. Oktober 1968 zu AM 464/68 des Österreichischen Patentamtes die Wort-Bild-Marke "Der Preishammer schlägt alles!" zur Eintragung in das Markenregister angemeldet. Die Marke zeigt neben diesem Slogan die bildliche Darstellung einer Faust mit einem Hammer; ihr Warenverzeichnis umfaßt (u.a.) Beleuchtungs-, Beheizungs-, Koch-, Trocken- und Lüftungsgeräte, Heizstrahler, Kühlschränke, Kühltruhen, Tiefkühltruhen, Herde und Öfen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der mit der Priorität vom 17.5.1984 (ua) für "Turn- und Sportartikel (mit Ausnahme von Bekleidungsstücken)" eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr.107.597 "Sportland" (Beilage F). Sie vertreibt derartige Waren unter dieser Bezeichnung in zahlreichen Geschäften in ganz Österreich, darunter in Wien und in der SCS-Vösendorf; dabei wirbt sie mit der Bezeichnung "Sportland" in Verbindung mit dem Wort "KangaR***" (Beilagen L bis R). Der Bek... mehr lesen...
Norm: MSchG §13 MSchG § 13 heute MSchG § 13 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999 MSchG § 13 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 434/1995 MSchG § 13 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.1995 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der mit der Priorität vom 24.Mai 1972 eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 72.550 "P***", deren Warenverzeichnis, welches zunächst bespielte und unbespielte Tonträger, Schallplatten, Tonbänder, Tonbandkassetten, Tonaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, belichtete Filme und Tonfilme (Warenklasse 9), aber auch Tonträger auf Papierbasis, Druckschriften mit Schallplatteneinlagen, Zeitschriften, Ansichtskarten, Fotografien, Spielkarten u... mehr lesen...
Begründung: Ebenso wie die klagende Aktiengesellschaft betreibt auch die erstbeklagte OHG - deren Gesellschafter der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind - (u.a.) den Großhandel mit Batterien, Akkumulatoren und Taschenlampen. Die A C D. mit dem Sitz in Indianapolis (USA) ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr 56.372 'A', welche für Waren der Klasse 22 b, nämlich elektrotechnische und elektronische Apparate und Instrumente sowie Teile dieser Waren, eingetragen ist (Bei... mehr lesen...
Norm: MSchG §13 UWG §9 D1 MSchG § 13 heute MSchG § 13 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999 MSchG § 13 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 434/1995 MSchG § 13 gültig von 01.07.1990 bis 3... mehr lesen...
Norm: MSchG §13 UWG §1 D2d UWG §2 D2 UWG §9 D1 MSchG § 13 heute MSchG § 13 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999 MSchG § 13 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 434/1995 MSchG § 13 gültig... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a MSchG §13 Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art5 Abs2 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 MSchG § 13 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr.36.570 'A' (Beilage H). Der Beklagte betreibt in Wiener Neustadt, Neudörflerstraße 4, eine Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätte; er handelt auch mit Kraftfahrzeugen. Im Giebelfeld der Stirnseite seiner Betriebshalle sind der Name 'E' (in gelber Schreibschrift), darunter die Wörter 'A-PEUGEOT' (in großen gelben Blockbuchstaben) und unter ihnen das Wort 'SPEZIALWERKSTöTTE' (in kleineren gelben Blockbuchst... mehr lesen...
Norm: MSchG §13 UWG §9 C3a MSchG § 13 heute MSchG § 13 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999 MSchG § 13 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 434/1995 MSchG § 13 gültig von 01.07.1990 bis ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §13
Rechtssatz:
Kennzeichenmäßiger Gebrauch durch die Ankündigung des Eingreifenden, daß er sich, nachdem er "jahrelang die Konstruktion und Erzeugung der bekannten Holzknecht - Seilenwinden ........... durchgeführt" habe, veranlaßt sehe, "den Verkauf ab sofort selbst tätigen".
Entscheidungstexte 4 Ob 323/84 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 323/... mehr lesen...
Norm: MSchG idF MSchGNov 1969 §13
Rechtssatz: Auch eine Verwendung der Marke als Firma (Firmenbestandteil) oder Unternehmensbezeichnung in Zeitungsinseraten oder auf einem Türschild ist als "markenmäßiger" Zeichengebrauch anzusehen, weil sie zwar unmittelbar die Person des Unternehmensinhabers, mittelbar aber auch die Herkunft der aus diesem Unternehmen stammenden Waren oder Dienstleistungen kennzeichnet. Entscheidun... mehr lesen...
Die seit dem 19. Feber 1980 im Handelsregister Wien protokollierte Klägerin "EURO-TV-PRODUCTION Gesellschaft m. b. H." befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Magnetaufzeichnungen für Fernsehtechnik. Geschäftsführer der Beklagten wie auch der Werner P GesmbH ist Werner P; zu seinen Gunsten ist beim Österreichischen Patentamt mit der (Anmeldungs-) Priorität vom 31. Jänner 1980 und dem Beginn der Schutzdauer am 5. Mai 1980 die Wortbildmarke Nr. 93 861 "EURO TV PRODUCTIO... mehr lesen...