Norm: MuttSchG §12VKG §7
Rechtssatz: Wenn sich der Dienstgeber auf einen Entlassungsgrund nach § 12 Abs 2 Z 4 oder 5 MSchG berufen kann, der eine nachträgliche Zustimmung des Gerichts zur Entlassung ermöglicht, so kann ihm bei fristgerechter Zustimmungsklage die Prüfung dieses Entlassungsgrundes nicht dadurch abgeschnitten werden, dass der Dienstnehmer von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, die Entlassung gegen sich wirken zu lassen. Wird die Aus... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger strahlt in seinem Radioprogramm „Radio Tirol“ seit über 25 Jahren jeweils mittwochs von 18 bis 19 Uhr die Volksmusik-Sendung „Musiktruch´n“ aus. Im Jahr 1979 waren H***** K***** und I***** R***** freie Mitarbeiter von „Radio Tirol“. H***** K***** hatte damals die Idee, eine volkstümliche Radiosendung mit dem Titel „Musiktruch´n“ ins Leben zu rufen. I***** R***** griff diese Idee auf. Ab 1979 wurde die Sendung „Musiktruch´n“ wöchentlich gesendet ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger strahlt seit 5. Jänner 1968 im gesamten Gebiet der Republik Österreich eine Fernsehsendung mit dem Titel "Österreich-Bild" aus; seit November 1979 ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "ORF-Nachlese". Der Beklagte ist Werbungsmittler und Geschäftsführer. Auf seinen Antrag hat das Österreichische Patentamt im Markenregister unter Nr. 115311 die Wortmarke "Österreich-Bild" für die Klassen 16 (Zeitungen und Zeitschriften) und 35 (Werbung) mit dem Schutzdauerbeg... mehr lesen...
Norm: MSchG §12MSchG §16UWG §14 A1
Rechtssatz: Die konkrete Besorgnis einer unmittelbar bevorstehenden Rechtsverletzung des Eingriffes in ein anderes Kennzeichenrecht folgt nicht aus der Tatsache der Anmeldung oder Registrierung einer Marke. Aus der Anmeldung einer Marke ergibt sich weder, welchen konkreten kennzeichenmäßigen Gebrauch der Beklagte vorhat, noch, daß eine kennzeichenmäßige Benützung unmittelbar bevorstünde. En... mehr lesen...
Norm: MSchG §10aMSchG §12MSchG §16MSchG §33a
Rechtssatz: § 33 a MSchG geht vom Prinzip des "aufgeschobenen Gebrauchszwanges" aus und sieht demnach auch die Möglichkeit vor, daß eine registrierte Marke - zumindest durch längere Zeit - nicht benützt wird. Es ist daher nicht nur möglich, daß jemand eine Marke für sich registrieren läßt, obwohl er diese erst in weiterer Zukunft tatsächlich zu benützen plant (Vorratsmarke); die Anmeldung der Marke f... mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §12MSchG §13UWG §9 C4a
Rechtssatz: Die Anmeldung einer Marke ist keine Benützungshandlung. Weder durch die Anmeldung noch durch die Veröffentlichung der registrierten Marke im österreichischen Patentanzeiger und Markenanzeiger werden im geschäftlichen Verkehr Waren oder Dienstleistungen "unter dieser Marke angeboten, angekündigt oder in Verkehr gebracht"; von einem "kennzeichenmäßigen Gebrauch" dieser Marke im Sinne des § ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die zu HRA 322 im Handelsregister des Landesgerichtes Feldkirch eingetragen ist, erzeugt und vertreibt Bier unter der - vom Sitz ihrer Brauerei (Egg im Bregenzerwald/Vorarlberg) abgeleiteten - Bezeichnung "Egger-Bier". Sie steht mit dem Beklagten Fritz Egger, der bei St. Pölten (Unterradlberg) eine Brauerei hat und sein Bier unter dem - von seinem Familiennamen abgeleiteten - Markennamen "Egger-Bier" vertreibt, im Wettbewerbsverhältnis. Die klagende Partei stell... mehr lesen...
Die seit dem 19. Feber 1980 im Handelsregister Wien protokollierte Klägerin "EURO-TV-PRODUCTION Gesellschaft m. b. H." befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Magnetaufzeichnungen für Fernsehtechnik. Geschäftsführer der Beklagten wie auch der Werner P GesmbH ist Werner P; zu seinen Gunsten ist beim Österreichischen Patentamt mit der (Anmeldungs-) Priorität vom 31. Jänner 1980 und dem Beginn der Schutzdauer am 5. Mai 1980 die Wortbildmarke Nr. 93 861 "EURO TV PRODUCTION"... mehr lesen...
Die klagende Partei befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken; darunter befindet sich die auch in Österreich vertriebene Tabasco-Gewürzsoße. Die beklagte Partei führt mehrere Restaurants im Stadtgebiet von I; eines davon führt die Etablissementbezeichnung "Tabasco". Die klagende Partei begehrt zur Sicherung ihres mit gleichlautender Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruches, der beklagten Partei mit einstweiliger Verfügung zu verbieten,... mehr lesen...
Norm: MSchG §12UWG §9 B6UWG §9 C2UWG §9 C5
Rechtssatz: Im Falle einer Kollision zwischen dem Recht an einer Etablissementbezeichnung (oder an einem Namensrecht oder Firmenrecht) mit einem Markenrecht entscheidet die Priorität. Das jüngere, erst durch Registrierung begründete Markenrecht muss sich daher eine Einschränkung durch das ältere, stärkere Recht an der Führung einer Etablissementbezeichnung gefallen lassen ("Tabasco"). ... mehr lesen...