Entscheidungen zu § 10 Abs. 4 MSchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/17 2002/08/0212

Aus der Aktenlage ergibt sich der folgende unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat die G. GmbH ab 1995 als Geschäftsführer und vom 13. Jänner 1999 bis zur Löschung der Firma am 15. Februar 2001 als Liquidator vertreten. Mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 5. Oktober 1999 wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels Vermögens der G. GmbH abgewiesen. Die seit 24. Oktober 1994 bei der G. GmbH beschäftigt gewesene Dienstnehmerin E. hat am 30. Jän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 2002/08/0212

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §33 Abs1;ASVG §34 Abs1;MSchG 1979 §10 Abs4;MSchG 1979 §10 Abs6;MSchG 1979 §15 Abs4;
Rechtssatz: Der noch vier Wochen nach Beendigung des Karenzurlaubes bestehende Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (§ 10 Abs. 4 iVm § 15 Abs. 4) hat zur Folge, dass eine ohne Zustimmung des Gerichtes ausgesprochene Kündig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

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